Aktuelles zur Kommunalwahl 2026/Mitteilung der Stadt Braunschweig

Aktuelle Informationen zur Kommunalwahl

Braunschweig. Briefwahl: Online-Antrag zur Kommunalwahl nur bis Dienstag, 8. September geschaltet

Der Online-Antrag für Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl ist nur noch bis zum morgigen 8. September möglich. Eine rechtzeitige Postzustellung kann danach nicht mehr gewährleistet werden. Es wird dringend empfohlen, Briefwahl dann nur noch direkt in der Wahlzentrale in der Reichsstraße zu beantragen.

Briefwahlzentrale schließt am Freitag, 11. September um 13 Uhr

Noch bis zum Freitag, 11. September können Braunschweigerinnen und Braunschweiger, die am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, Briefwahl im Wahlamt der Stadt beantragen. Die Briefwahlzentrale schließt an diesem Tag um 13 Uhr. Dann ist, wie gesetzlich vorgesehen, die allgemeine Ausgabe von Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl beendet.

Am Samstag und Sonntag des Wahlwochenendes werden Briefwahlunterlagen nur noch ausgestellt, wenn Personen schriftlich erklären, wegen einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht mehr aufsuchen zu können. In diesen Fällen können sich Angehörige und Wahlberechtigte unter der Telefonnummer 4 70-4114 oder direkt in der Wahlzentrale in der Reichsstr. 3 beraten lassen. Öffnungszeiten: Samstag, 8.30 Uhr bis 12 Uhr, Sonntag, 8.30 Uhr bis 15 Uhr.

Sollte es zu einer Stichwahl in der Direktwahl kommen, so werden Briefwahlunterlagen für die Stichwahl frühestens ab Donnerstag, 17. September, ausgegeben. Dasselbe gilt für die postalische Zustellung von Briefwahlunterlagen für die Stichwahl, die bereits vor dem Hauptwahltag beantragt wurden.

Rote Briefe rechtzeitig zurücksenden und unbedingt Leerungszeiten der Post-Briefkästen beachten

Das Wahlamt weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am Sonntag um 18 Uhr in der Wahlzentrale in der Reichsstraße 3 vorliegen müssen. Die Deutsche Post AG führt keine Sonderleerungen der Post-Briefkästen aus Anlass der Wahl durch. Zurückgesandte Wahlbriefe, die erst im Laufe des Freitags bei der Deutschen Post auflaufen, werden eventuell nicht mehr rechtzeitig bis zum Sonntag an das Wahlamt ausgeliefert. Verspätet eingegangene Wahlbriefe nehmen aber nicht mehr an der Auszählung teil. Für die rechtzeitige Zurücksendung der Briefwahlunterlagen sind die Wählenden verantwortlich.

Es wird deshalb allen Briefwählenden, die ihre Unterlagen noch nicht zurückgesandt haben, empfohlen, ab Donnerstag vor der Wahl die Unterlagen nur noch direkt in den Hausbriefkasten der Wahlzentrale, Reichsstraße 3, einzuwerfen oder dort während der Öffnungszeiten abzugeben.

Das Wahlamt weist besonders darauf hin, dass die roten Wahlbriefe der Kommunalwahl am Sonntag nicht in den Wahllokalen abgegeben werden können. Es kann dort auch nicht mit den ausgegebenen Briefwahlunterlagen gewählt werden. Zu einer Kommunalwahl ist mit ausgestellten Briefwahlunterlagen nur die Briefwahl möglich.

Wählen gehen, auch ohne Wahlbenachrichtigung

Wer keine Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl erhalten oder diese verlegt hat, kann trotzdem wählen gehen. Für das Wahlrecht ist die Eintragung im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks entscheidend. Wer dort eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch nur mit der Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses wahrnehmen. Ein Personaldokument sollten Wahlberechtigte im Wahllokal immer dabeihaben, da sich die Wahlvorstände auch bei Vorlage einer Wahlbenachrichtigung einen Ausweis zur Identifizierung zeigen lassen können.

Personen, die nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können grundsätzlich nicht an der Kommunalwahl teilnehmen. Sie hatten bis Ende August die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis einzusehen. Ein Antrag auf Eintragung ist nicht mehr möglich. Die Wahlvorstände müssen Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, zurückweisen.

Wahlberechtigte, die nicht wissen, wo sich ihr Wahllokal befindet, erhalten unter der Telefonnummer 0531 470-4114 Auskunft. Umfassend informiert auch das Internet unter www.braunschweig.de/meinewahl zu den Braunschweiger Wahllokalen.

Hinweis zu nicht rollstuhlgerechten Wahllokalen

Bereits mit den Wahlbenachrichtigungen sind Wahlberechtigte darauf hingewiesen worden, wie ihr Wahllokal baulich gestaltet ist. Nicht alle Wahllokale haben einen rollstuhlgerechten Zugang (z. B. ohne Stufen oder Treppen). Vereinzelt sind auch nur Nebeneingänge stufenlos erreichbar.

Wer auf einen rollstuhlgerechten Zugang zum Wahllokal angewiesen ist, hat noch bis Freitag, 11. September, 13 Uhr, die Möglichkeit, vorab in der Wahlzentrale in der Reichsstraße Briefwahl zu beantragen. Dort kann auch direkt gewählt werden.

Braunschweiger Wahlergebnisse im Internet

Unter der Internet-Adresse: www.braunschweig.de/wahlergebnis können am Wahlsonntag die laufend eintreffenden Wahlergebnisse aus den Wahllokalen am Internetbildschirm live verfolgt werden. Erste Auszählungsergebnisse werden jedoch nicht vor 19 Uhr erwartet.

Die Auszählung beginnt in den Wahllokalen mit der Direktwahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters. Anschließend folgt die Ratswahl und erst zum Schluss werden die Stimmzettel der Wahlen zu den Stadtbezirksräten ausgezählt. Entsprechend spät, voraussichtlich erst gegen Mitternacht, ist das vorläufige Wahlergebnis in den Stadtbezirken zu erwarten.

Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse

Der Gemeindewahlausschuss für die Stadt Braunschweig wird am Montag, 14. September, um 14 Uhr zusammenkommen, um das Wahlergebnis der Braunschweiger Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters festzustellen. Außerdem wird der Ausschuss entscheiden, ob und gegebenenfalls mit welchen Kandidierenden eine Stichwahl durchgeführt werden muss. Die Sitzung findet im Business Center III, Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig, Konferenzbereich im Erdgeschoss statt.

Zur Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse für die Wahlen zum Rat und zu den Stadtbezirksräten kommt der Gemeindewahlausschuss am selben Ort erneut am Montag, 21. September, um 14 Uhr zusammen. Beide Sitzungen sind öffentlich.

Zentrale telefonische Wahlauskunft

Die zentrale Wahlauskunft für Fragen rund um die Kommunalwahl ist unter der Telefonnummer 0531 470-4114 erreichbar. Sie steht auch am Samstag vor der Wahl von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und am Wahlsonntag in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr bereit.

Quelle: Stadt Braunschweig/Red.