Neuer Antrag für Ausnahme bei 2.000 Meter-Regel eingereicht

-Clearingstelle entscheidet über Zukunft der Standorte des Städtischen Klinikums

-Verwaltung muss jetzt schnell und transparent informieren

BRAUNSCHWEIG (10. April 2026). Die Diskussion um die Zukunft des Städtischen Klinikums Braunschweig geht in die nächste Runde: Wie ges-tern im Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtages bekannt wurde, ist zum 1. April ein neuer Antrag auf eine Ausnahmeregelung bei der sogenannten Distanzregelung im Krankenhausgesetz eingereicht wor-den.
Hintergrund ist die bundesgesetzliche Vorgabe, wonach Krankenhaus-standorte grundsätzlich nur dann als ein Standort gelten, wenn sie nicht weiter als 2.000 Meter Luftlinie voneinander entfernt liegen. Für das Klini-kum Braunschweig stellt diese Regelung ein massives Problem dar, da die beiden Standorte an der Celler Straße und der Salzdahlumer Straße deutlich weiter auseinanderliegen. Ohne eine Ausnahme drohen erhebli-che Nachteile für die medizinische Versorgung sowie zusätzliche finanzi-elle Belastungen, da bestimmte Leistungen und teure medizinische Ge-räte doppelt vorgehalten werden müssten.
Ein erster Antrag des Klinikums war zuvor zurückgezogen worden, nach-dem er den Anforderungen nicht genügte und im Nachgang mit den Schulnoten „mangelhaft“ beziehungsweise „ungenügend“ bewertet wurde. Umso größer sind nun die Erwartungen an den neu eingereichten Antrag.
Dazu erklärt Maximilian Pohler, CDU-Ratsherr: „Wir erwarten, dass die Verwaltung die politischen Gremien schnellstmöglich und vor allem trans-parent über den neuen Antrag informiert. Nach dem völlig unzureichenden ersten Versuch muss jetzt sichergestellt sein, dass der Antrag fachlich deutlich besser aufgestellt ist und realistische Erfolgschancen hat. Gleich-zeitig erneuern wir unsere Forderung an Oberbürgermeister Dr. Korn-blum, endlich mehr Verantwortung für das Klinikum zu übernehmen. Die Zukunft unseres Klinikums ist von zentraler Bedeutung für die Gesund-heitsversorgung in unserer Region – sie muss endlich zur Chefsache wer-den. Das gilt ausdrücklich auch für die Erstellung eines solchen entschei-denden Antrags.“
Die Entscheidung über die beantragte Ausnahme liegt bei der gemeinsa-men Clearingstelle des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversi-cherungen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Angesichts der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage des Klinikums kommt dem Verfahren eine zentrale Bedeutung zu.
Für die politische Bewertung bleibt nun entscheidend, ob es gelingt, die besonderen strukturellen Gegebenheiten des Braunschweiger Klinikums überzeugend darzustellen. Klar ist: Ein Scheitern des Antrags würde die bestehenden Herausforderungen weiter verschärfen und die Zukunftsfä-higkeit des Klinikums zusätzlich gefährden.