Kinder- und Jugendreha für mehr Lebensqualität

Braunschweig. Führt eine Erkrankung dazu, dass Kinder und Jugendliche im Alltag eingeschränkt sind, kann eine Reha helfen, die unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr beim Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse beantragt werden kann. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig informiert Eltern und Betroffene dazu.

Leiden Kinder und Jugendliche beispielsweise unter chronischen Atemwegserkrankungen, ADHS, starkem Übergewicht oder psychischen Problemen kann eine Kinder- und Jugendreha dazu beitragen, ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr beim Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse beantragt werden. „Wir empfehlen, auf jeden Fall eine Reha zu beantragen, wenn derartige Einschränkungen vorliegen. Durch eine frühzeitige Behandlung können die Lebensqualität gesteigert und Folgeschäden vermieden werden“ so Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. 

Eine solche Reha wird oft stationär durchgeführt, ist aber auch ambulant möglich. Dabei wird die Behandlung ganz individuell auf die Bedürfnisse des Kindes oder des*der Jugendlichen zugeschnitten. Denn: Anders als bei einer Mutter*Vater-Kind-Reha stehen hier die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Elternteile, die Kinder bis zwölf begleiten können, bekommen keine eigene Behandlung. Bei älteren Kindern und Jugendlichen ist eine Begleitung nur bei medizinischer Notwendigkeit möglich, etwa wenn eine Behinderung vorliegt. „Kommt es beim begleitenden Elternteil zu einem Verdienstausfall, besteht die Möglichkeit, bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Erstattung zu stellen“, weiß Bursie.

Fragen rund um die Kinder- und Jugendreha sowie zu weiteren Reha-Themen beantworten die Berater*innen des SoVD in Braunschweig und sind zudem gern bei der Antragstellung behilflich. Kontaktiert werden kann der Verband unter 0531 480 760. Weitere Kontaktdaten auf http://www.sovd-braunschweig.de.