Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit: Hunde müssen in der freien Landschaft an die Leine

Braunschweig. In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) muss jeder Hund in der freien Landschaft an der Leine geführt werden, damit er nicht streunt oder wildert. Ausnahmen gelten nur für Hunde, die zur regelmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, Bundespolizei oder Zoll eingesetzt werden sowie für Assistenzhunde im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Die freie Landschaft besteht aus Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer.

Zur freien Landschaft gehören z. B. der Westteil des Richmondparks, Ölpersee, Westpark, Heidbergpark und Südsee. Auf diesen Grünflächen besteht während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit Leinenzwang für Hunde.

Welche Flächen im Einzelnen zur freien Landschaft gehören sind der Park- und Grünanlagensatzung (PGS) und deren Anhang A zu entnehmen (https://www.braunschweig.de/leben/im_gruenen/park-und-gruenanlagensatzung.php bzw. https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/PGS_Anlage_A.pdf ).

Nicht zur freien Landschaft gehören:

für den öffentlichen Verkehr bestimmte Straßen und Wege; Gebäude, Hofflächen und Gärten, Gartenbauflächen, Baumschulen sowie Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

Außerdem gilt in folgenden Natur- und Landschaftsschutzgebieten ganzjährig Leinenzwang für Hunde:

Riddagshausen,

Lammer Holz,

Braunschweiger Okeraue

Mehlkamp und Heinenkamp

Mascheroder- und Rautheimer Holz

Thuner Sundern

Schapener Forst

Übersichtskarten zu den jeweiligen Geltungsbereichen sind unter https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/stadtrecht_8.php zu finden.

Dasselbe gilt für die folgenden öffentlichen Anlagen:

Bürgerpark – vom Lessingplatz bis Friedrich-Kreiß-Weg sowie Kreißberg Inselwallpark Löwenwall (Grünanlage) Prinz-Albrecht-Park ohne Franzsches Feld/Nußberg Richmond-Park – Ostteil Museumspark Theaterpark Viewegs Garten

Ergänzend zum generellen Leinenzwang im Heidbergpark während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit gilt für den Bereich der Liegewiesen und Sandbereiche in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September ein Betretungsverbot für Hunde.

Diese Flächen sind im Anhang B der PGS (https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/PGS_Anlage-B-T.pdf ) definiert.

Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Die Einhaltung des Leinenzwangs wird vom Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) im Rahmen seiner Kontrollen überprüft.

Um aber auch den Bedürfnissen der Hunde und ihrer Halterinnen und Halter nachzukommen, hat die Stadt Braunschweig drei öffentliche Grünflächen gemäß Anhang 2 der PGS als sogenannte Hundefreilaufflächen ausgewiesen, auf denen ein ganzjähriges freies Laufen lassen von Hunden möglich ist.  

Diese Flächen sind im Einzelnen:

Im Großen Moore 15 / Bienrode

Die Hundefreilauffläche befindet sich gegenüber dem Bienroder Kiesteich. Rund 6.000 Quadratmeter wurden durch einen zusätzlichen Zaun abgegrenzt und können nun zum ganzjährigen Führen von Hunden ohne Leine genutzt werden. Auf der Fläche befinden sich Sitzmöglichkeiten sowie eine Hundestation und Abfallbehälter.

Hundewiese Franzsches Feld / Nußberg

Als Hundefreilauffläche ist ausschließlich der Bereich der Wiese nördlich des Prinz-Albrecht-Parks ausgewiesen. Die Wiese hat eine Gesamtgröße von fast 54.000 Quadratmeter. Da diese Fläche in Braunschweig schon seit vielen Jahren als sogenannte „Hundewiese“ bekannt ist und sich bereits seit langer Zeit etabliert hat, wurde die Fläche nicht separat eingezäunt.

Fläche Madamenweg 70 / Dorntriftweg

Die Grünfläche befindet sich am Madamenweg /Dorntriftweg östlich der städtischen Sportanlage Madamenweg 70 und ist komplett eingefriedet. Das Eingangstor befindet sich in Richtung Madamenweg. Es befinden sich Bänke, Abfallbehälter und eine Hundestation auf der Fläche. Mit einer Größe von rund 5.000 Quadratmeter bietet sie ausreichend Fläche, um den Hunden einerseits soziale Kontakte, aber auch ausreichend Distanz zu ermöglichen und um die Hunde gefahrlos ohne Leine laufen zu lassen.

Eine weitere Hundefreilauffläche soll im Laufe des zweiten Quartals dieses Jahres am Leiferder Weg im Stadtteil Rüningen, südlich der Bezirkssportanlage und des Jugendplatzes, errichtet werden. Es ist vorgesehen, diese Fläche einzuzäunen und mit Sitzbänken, Agility-Elementen, Abfalleimern und Hundestationen auszustatten.

Die Ausweisung als Hundefreilauffläche entlässt die Hundeführerinnen und Hundeführer nicht aus ihrer Verantwortung für die Hunde. So sind diese z.B. auch weiterhin für die Beseitigung der ggf. anfallenden Hinterlassenschaften verantwortlich.

Weiterhin ist insbesondere das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Hier wird z. B. in § 2 „Allgemeine Pflichten“ geregelt, dass „Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen“. Diese maßgeblichen Regelungen werden durch die Einrichtungen von Hundefreilaufflächen nicht außer Kraft gesetzt und sind weiterhin verbindlich.