Braunschweig. Das Ordnungsamt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass aufgrund der Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes für die Zeit von Donnerstag, 2. April (Gründonnerstag) ab 5 Uhr bis Sonnabend, 4. April, 24 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind. Am Karfreitag, 3. April, sind zusätzlich verboten: in Räumen mit Schankbetrieb sämtliche Veranstaltungen, die über die Abgabe von Speisen…
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