Praxistaugliche Novelle der Krankenhausreform eröffnet Chance zum Erhalt beider Standorte des Braunschweiger Klinikums

Berlin, 5. März 2026. Nachdem sich Bund und Länder auf die Anpassung der Krankenhausreform geeinigt haben, sich gestern auch der federführende Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages verständigte und der Bundestag dieser Reform am morgigen Freitag zustimmen will, erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete und amtierende Vorsitzende des Bundestagesausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Carsten Müller:

„Die praxistaugliche Novelle der Krankenhausreform eröffnet dem Braunschweiger Klinikum nun die große Chance, beide Braunschweiger Klinikstandorte zu sichern. Die Verantwortlichen in Braunschweig müssen jetzt ihre Passivität überwinden und mit professioneller Fachkunde das mögliche Verfahren zum Erhalt beider Klinikstandorte anstoßen. Die Einigung im Bundestag eröffnet über die Neuregelung zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen eine Perspektive für das Klinikum. Die langfristige Sicherung der beiden Klinikstandorte in Braunschweig ist von zentraler Bedeutung für die medizinische Versorgungssicherheit in unserer Heimatstadt und für die gesamte Region.

Die von CDU, CSU und SPD vereinbarte Fortentwicklung der Krankenhausreform verschafft Planungssicherheit, die unsere Krankenhäuser dringend benötigen. Sie ermöglicht eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und praxistaugliche Krankenhauslandschaft. Den Ländern wird mit der Anpassung der Krankenhausreform die benötigte Zeit zur Umsetzung gegeben, um die stationäre Versorgung in Deutschland zukunftsfest zu gestalten.“

Carsten Müller

Mitglied des Deutschen Bundestages

Amtierender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz