Mehr Schutz vor häuslicher Gewalt:

„Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer“

Berlin, 05. März 2026. Der Bundestag berät derzeit über den Gesetzentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes. Ziel des Vorhabens ist es, Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen und Täter mithilfe der elektronischen Aufenthaltsüberwachung konsequenter in die Verantwortung zu nehmen. Dazu erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete und amtierende Vorsitzende des Bundestagesausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Carsten Müller:

„Unser Grundsatz deckt sich mit dem des Vereins „WEISSER RING e.V:“: „Fesseln für die Täter, Freiheit für die Opfer“. Wer Gewalt ausübt, darf nicht länger darauf vertrauen, dass Schutzanordnungen folgenlos missachtet werden können. Der Staat muss diejenigen schützen, die bedroht werden – und Täter wirksam kontrollieren. Deswegen ist es richtig, dass wir auf Bundesebene mit den Änderungen des Gewaltschutzgesetzes den Weg für den Einsatz der elektronischen Fußfessel ebnen. Gleichzeitig ist uns auch klar: Wir müssen die Ursachen von Gewalt stärker in den Blick nehmen. Mit der Möglichkeit, Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung zu verpflichten, stärken wir die Prävention und wollen Gewaltspiralen frühzeitig durchbrechen.

Ich sehe mich in dieser Einschätzung auch durch die gestrige öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag bestätigt. Die Sachverständigen aus Praxis, Wissenschaft und Justiz haben deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf ein wichtiger und notwendiger Schritt ist, um bestehende Schutzlücken zu schließen und den Opferschutz zu stärken. Dass es hier eine so breite fachliche Unterstützung gibt, zeigt, wie dringend wir handeln müssen.

Mir ist zudem besonders wichtig, dass wir auch Kinder stärker mitdenken. Häusliche Gewalt betrifft häufig nicht nur die unmittelbar betroffenen Partner, sondern auch Kinder, die Gewalt miterleben oder selbst Opfer werden. Gerade für sie hat Gewalt im eigenen Zuhause oft schwerwiegende und langfristige Folgen. Deshalb werde ich mich im weiteren parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern weiterhin vordergründig berücksichtigt werden.

Häusliche Gewalt ist kein privates Problem, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Mit diesem Gesetz gehen wir einen wichtigen Schritt, um Opfer besser zu schützen und deutlich zu machen: Wer Gewalt ausübt, muss mit konsequenten Konsequenzen rechnen.“

Carsten Müller

Mitglied des Deutschen Bundestages

Amtierender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz