Braunschweig. In den Urlaub fahren, einmal ausspannen und sich erholen: Nicht für jede Familie ist
das finanziell machbar. Deshalb fördert das Land Niedersachsen unter Umständen
Erholungsurlaube für Familien mit wenig Einkommen – wenn mindestens ein Kind teilnimmt. Der
Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig informiert rund um das Förderangebot.
Jede Familie hat Urlaub und Erholung verdient. Um dies auch für Familien mit wenig Einkommen
möglich zu machen, fördert das Land Niedersachen einen Urlaub für Betroffene, wenn diese die
Voraussetzungen erfüllen. Im Rahmen der einkommensabhängigen Leistung förderungsfähig sind
Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen in Ferienstätten
gemeinnütziger Träger, in für Familienferien geeigneten Jugendherbergen oder anderen familiengerechten Einrichtungen wie Bauernhöfen und Campingplätzen in Deutschland. „Wenn mindestens ein Kind teilnimmt, wird jeder Übernachtungstag mit bis zu 15 Euro bezuschusst. Außerdem sind weitere Zuschläge möglich“, weiß Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Alleinerziehende und Familien mit einem Angehörigen mit Behinderung
erhielten pro Tag mit Übernachtung zusätzlich bis zu zehn Euro, bei einem Aufenthalt in einer
gemeinnützigen Familienferienstätte oder Jugendherberge seien es bis zu 15 Euro. In begründeten
Fällen können auch Großeltern bei der Förderung berücksichtigt werden.
Ob eine Förderung infrage kommt, kann unter https://t.ly/gPkxD berechnet werden. „Wer dazu oder
zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten wie Wohn- oder Bürgergeld Fragen hat, kann sich auch
an den SoVD wenden. Wir sind gerne behilflich“, informiert Bursie. Mehr Informationen zur
Urlaubsförderung des Lands Niedersachsen sowie der Antragstellung sind außerdem unter
https://t.ly/xGSVu zu finden.
Die Berater des SoVD in Braunschweig stehen unter der Telefonnummer 0531 480 760
gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktdaten auf http://www.sovd-braunschweig.de.

