Berlin, 12. Februar 2026. Im Zuge des laufenden Verfahrens zum Ausnahmeantrag der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH (skbs) zur Sicherung der beiden Klinikstandorte in Braunschweig erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete und amtierende Vorsitzende des Bundestagesausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Carsten Müller:
„Der bevorstehende Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Anpassung der Krankenhausreform bietet dem Braunschweiger Klinikum eine weitere Chance zur notwendigen Sicherung der beiden Klinikstandorte in Braunschweig.
Aktuell finden im Gesetzgebungsverfahren die abschließenden Gespräche auf hoher Ebene statt. In der anstehenden Bundestagswoche ab dem 23. Februar soll das Gesetz verabschiedet werden, um die Krankenhausreform des Jahres 2024 praxisnäher als zuvor weiterzuentwickeln. Damit entsteht auch eine neue Rechtslage mit besserer Perspektive für das Klinikum. Sollte der aktuelle Ausnahmeantrag des Braunschweiger Klinikums mit aktueller Frist zum 17. Februar abgelehnt werden, bietet sich nach der Zustimmung zur Krankenhausreform die Möglichkeit eines neuen Ausnahmeantrags.
Die politische Zielsetzung ist klar: Die Sicherung der beiden Klinikstandorte in Braunschweig ist von zentraler Bedeutung für die medizinische Versorgungssicherheit in unserer Heimatstadt und für die gesamte Region. Seit vielen Jahren setze ich mich für ein zukunftsfähiges Braunschweiger Klinikum auf sehr solidem und belastbarem Fundament ein. Das werde ich auch weiterhin sehr entschlossen tun und Braunschweiger Interessen in den Gremien und bei laufenden Verhandlungen adressieren!“
