Minijob und Midijob – fatale soziale Absicherung
Die Lifestyle-Teilzeit-Debatte beschäftigt die Republik. Aber hohe Mieten, steigende Lebensmittelkosten und teure Energiepreise zwingen viele der rund 25.000 Menschen in Braunschweig und 114.000 Personen in der Region ihr Haupteinkommen mit Minijobs aufzustocken – auch Vollzeitkräfte. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig kritisiert dabei die soziale Absicherung bei Minijobs und teils auch bei normaler Teilzeitarbeit, den sogenannten Midijobs. Die soziale Absicherung im Job dient dazu, arbeitenden Personen vor existenziellen Risiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfall, Pflegebedürftigkeit und Alter zu schützen, indem sie ein Sicherheitsnetz bietet und ihnen Einkommenssicherheit gewährt. Das trifft auf viele Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende, Eheleute und auch Vollzeitkräfte, die ihre Haushaltskasse mit einem Minijob bis zu 603 Euro im Monat aufbessern, nicht zu. Denn erleiden diese Menschen einen Jobverlust, fällt das Gehalt komplett weg. Auch bei Krankheit länger als 6 Wochen – in denen es Lohnfortzahlung gibt – gehen die Betroffenen leer aus. Denn Minijobs sind teils nicht sozialversicherungspflichtig. „Das dürfte viele Betroffene vor große Probleme stellen, denn der Personenkreis ist häufig angewiesen auf das Geld. Man kann davon ausgehen, dass eine große Anzahl der Minijobbende gerne bereit wären, einen Anteil des Gehalts für mehr soziale Absicherung zu geben“, sagt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Bundesweit sind 7,6 Millionen Menschen betroffen, darunter rund 750.000 in Niedersachsen.
Bei Rentnern und Rentnerinnen wegen voller Erwerbsminderung ist das sogar im normalerweise sozialversicherungspflichtigen Midijob, also der „normalen“ Teilzeitarbeit über 603 Euro im Monat der Fall. Denn Personen, die diese Rente erhalten, können aus gesundheitlichen Gründen maximal bis zu drei Stunden am Tag arbeiten. Eine reguläre Arbeitslosenversicherung greift aber erst ab drei Stunden Arbeitszeit am Tag. Auch von einem Krankengeldbezug bei Krankheit länger als 6 Wochen ist der Personenkreis ausgeschlossen. Also bei Jobverlust oder langer Krankheit müssen diese Menschen auch bei regulärer Teilzeitarbeit von ihrer meist geringen Rente alleine über die Runden kommen. „Wir fordern hier Nachbesserungen für die Betroffenen. Es sollte zumindest auf freiwilliger Basis möglich sein, dass die Menschen sich im Sozialsystem besser absichern können“, so Bursie. In Braunschweig sind von diesen Problemen angenähert 380 und in der Region 2.600 Beziehende von Erwerbsminderungsrente betroffen. In Niedersachsen 15.700 Menschen, bundesweit 156.00 Personen.

