Ärztlich durchgeführte Funktionstests reichen als Nachweis aus

Ab 70: Geriatrische Reha ohne Prüfung durch Krankenkasse

Braunschweig. Erfüllen sie die Voraussetzungen, können Patienten ab 70 eine geriatrische Reha ohne vorherige medizinische Überprüfung durch die Krankenkasse genehmigt bekommen. In diesen Fällen ist eine Abklärung mit entsprechender Dokumentation durch behandelnde Mediziner ausreichend. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig informiert über alles Wichtige.

Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt für Patienten ab 70 bei der Genehmigung einer geriatrischen Reha die medizinische Prüfung durch die Krankenkasse. „Ziel einer geriatrischen Reha ist es, die Eigenständigkeit von Senioren wiederherzustellen und möglichst langfristig zu erhalten, um eine frühzeitige Pflegebedürftigkeit zum Beispiel nach einer Operation oder schweren Krankheit zu verhindern“, weiß Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Ärzte prüfen anhand vorgegebener Kriterien eine medizinische Notwendigkeit und stellen eine Verordnung aus. Damit wird der Zugang zu einer Reha erheblich erleichtert.

Neben dem Mindestalter von 70 Jahren gilt: Eine Prüfung durch die Krankenkasse darf nicht durchgeführt werden, wenn mindestens eine Funktionsdiagnose, die die Reha begründet, sowie mindestens zwei geriatrietypische Diagnosen vorliegen. „Diese müssen ärztlich durch mindestens zwei geeignete Funktionstests nachgewiesen werden“, erklärt Bursie. 

Bei weiteren Fragen zur geriatrischen Reha oder anderen Reha-Themen helfen die Berater des SoVD in Braunschweig gerne unter 0531 480 760 weiter. Weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.de.

Quelle: SOVD Braunschweig/Stand: 05.02.26/09:40h

Bearbeitet durch Red./wdt.