Erlaubnis zum Einsatz von Streusalz auf Gehwegen verlängert Bis Dienstag, 13. Januar, 22 Uhr

Braunschweig. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf Gehwegen ist die Erlaubnis zur ausnahmsweisen Verwendung von Streusalz um einen Tag verlängert worden. Sie gilt jetzt bis Dienstag, 13. Januar, 22 Uhr.

Aufgrund des Witterungsumschwungs steigen die Temperaturen in den unteren einstelligen Plusgradbereich hinein und werden dort voraussichtlich auch in den kommenden Tagen bleiben. Da im Boden überwiegend noch Minusgrade herrschen und sich unter der Schneeauflage teilweise eine Eisschicht gebildet hat, die nicht in wenigen Stunden wegtauen dürfte, können Anlieger im Bedarfsfall auf Gehwegen Streusalz einsetzen. Dies sollte im Interesse der Umwelt auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.

Die Radwege konnten aufgrund der großen Schneemengen in Verbindung mit Minusgraden nicht vollständig geräumt werden. Bei Unbefahrbarkeit ist die Benutzungspflicht aufgehoben. Radfahrerinnen und Radfahrer können in diesem Fall auf die geräumten und mit Salz abgestreuten Fahrbahnen ausweichen. Autofahrer werden entsprechend um besondere Aufmerksamkeit gebeten.