Braunschweig. Nach den aktuellen Wetterprognosen ist am Freitag, 9. Januar, bei teilweise leicht ansteigenden Temperaturen mit Niederschlägen in Form von Neuschnee oder Regen zu rechnen. Trifft Regen auf gefrorene Oberflächen, bildet sich Eisglätte (sog. „Blitzeis“), die mit abstumpfenden Streustoffen wie etwa Streusplitt nicht mehr ausreichend bekämpft werden kann. Für das Wochenende sind zweistellige Minusgrade vorhergesagt.
Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf Gehwegen ist deshalb die Verwendung von Streusalz gemäß § 5 Abs. 2 der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Braunschweig ausnahmsweise gestattet: von Freitag, 9. Januar, 0 Uhr bis Montag, 12. Januar, 22 Uhr
Streusalz sollte im Interesse der Umwelt auf das notwendige Maß beschränkt bleiben und von den Bürgerinnen und Bürgern nur eingesetzt werden, wenn tatsächlich Eisglätte eintritt oder sich Schneereste nicht anders entfernen lassen, um die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen zu gewährleisten. Ansonsten gilt, dass Schneeräumung und nachfolgendes Aufbringen abstumpfender Streumittel wie beispielsweise Splitt in der Regel ausreichen, um Trittsicherheit herzustellen. Durch Räumen und Streuen verkehrs- bzw. trittsicher zu halten sind öffentliche Gehwege an Werktagen von 7 bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr bis 22 Uhr.
Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden gebeten, sich in den kommenden Tagen auf möglichweise schwierige Verkehrsverhältnisse einzustellen ihr Verhalten entsprechend anzupassen und besonders vorsichtig zu sein. Radwege im öffentlichen Raum werden zwar maschinell vom Schnee geräumt, aber aus Gründen des Umwelt- und Baumschutzes nicht mit Auftausalzen behandelt. Radfahrerinnen und Radfahrern wird geraten, gegebenenfalls kurzfristig auf den ÖPNV auszuweichen.
Weitere Informationen zum Winterdienst unter www.braunschweig.de/winterdienst.
