Zu Beginn des Januar 2026 wurde die Region mit reichlich Schnee bedeckt. Die Mengen
treten hier nicht unbedingt jeden Winter auf, sind aber auch nicht ungewöhnlich. Dass
es gerade bei Schneefall bis in die Morgenstunden nicht realistisch ist zu erwarten alle
Gehwege vor städtischen Grundstücken müssten gemäß §5 Verordnung zur Regelung
von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig
(Straßenreinigungsverordnung) geräumt sein, ist dabei unstrittig. Dass aber auch um
13:00 an Orten, wo viele Bürger unterwegs sind, wie beispielsweise auf den Gehwegen
um den Friedhof in Waggum oder vor dem Jugendzentrum in Querum die Gehwege
weder geräumt noch gestreut ist, ist nicht akzeptabel. Die Stadt erlaubt sich selbst hier
eine Ausnahme, während Anwohner und Unternehmen Bußgelder fürchten müssen. Die
Verletzungsgefahr durch Stürze wird durch die Besitzverhältnisse der jeweiligen
Grundstücke ebenfalls nicht verringert. In einer Anfrage im zuständigen Stadtbezirksrat
möchten Sie daher den Verdacht prüfen, dass auch hier die Priorität nur auf der
Innenstadt liegt. Es stellt sich zudem die Frage, ob die finanziellen Prioritäten eher auf
zentralen Großprojekten als auf Kernaufgaben wie der Vorhaltung von Kapazitäten für
die Erfüllung der eigenen Verordnung zum Winterdienst liegen.

