Braunschweig, 10.09.2025 Die unabhängigen Erwerbslosenberatungen werden weiterhin durch das Land Niedersachsen gefördert. Das ergab eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Christoph Plett beim Niedersächsischen Sozialministerium.
„Ich freue mich sehr, dass das Land die wichtige Arbeit der Erwerbslosenberatungsstellen anerkennt und auch in Zukunft verlässlich unterstützt“, erklärt Christoph Plett. „Gerade in Zeiten wachsender sozialer Herausforderungen ist es entscheidend,
dass Menschen in schwierigen Lebenslagen qualifizierte und niedrigschwellige Hilfe erhalten – genau das leisten die Arbeitslosen-Initiativen seit Jahren in vorbildlicher Weise.“
Laut Auskunft des Ministeriums wird derzeit die entsprechende Förderrichtlinie überarbeitet. Die Neufassung befindet sich in der Verbandsbeteiligung und soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Dabei sind konkrete Verbesserungen vorgesehen:
- Erhöhung der Festbetragsförderung von bislang 13.500 Euro auf künftig 15.000 Euro pro Jahr – als Reaktion auf gestiegene Sach- und Personalkosten.
- Reduzierung der Mindestberatungsstunden von bisher 15 auf künftig 10 Stunden pro Woche – um die Beratungsstruktur nachhaltig aufrechterhalten zu können.
Christoph Plett betont: „Diese Anpassungen zeigen, dass das Land bereit ist, auf die realen Bedingungen vor Ort zu reagieren. Das ist ein wichtiges Signal – auch für die Mitarbeitenden der Beratungsstellen, die täglich hervorragende, oft ehrenamtliche, Arbeit leisten.“
Die Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatung erfolgt seit dem 1. Januar 2015. Ziel ist es, die bestehenden behördlichen Beratungsangebote durch qualifizierte, kostenfreie und unabhängige Beratung zu ergänzen.
Die Beratungsstellen unterstützen unter anderem bei der Interpretation von Jobcenter-Bescheiden, informieren über die komplexe Rechtslage im SGB II und helfen in akuten Problemlagen.
„Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Unterstützung langfristig gesichert bleibt“, so Plett abschließend.
