Berlin, 5. September 2025. In der gestrigen Bereinigungssitzung der Haushaltspolitikerinnen und Haushaltspolitiker zum Bundeshaushalt 2025 wurde die Aufstockung der Bundesmittel im so genannten 2. Gebührenkreis zur Unterstützung der insgesamt 43 kleineren und regionalen Flughäfen sowie Flugplätze bei den Kosten für die Flugsicherung auf 50 Millionen Euro vereinbart. Diese Bundesmittel sind auch für den wirtschaftlichen Betrieb des Braunschweiger Forschungsflughafen von großer Bedeutung. Dazu erklärt der amtierende Vorsitzende des Rechtsausschusses und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Die Verankerung der finanziellen Unterstützung des Bundes im 2. Gebührenkreis für die Flugsicherungskosten der Regionalflughäfen in Höhe von 50 Millionen Euro ist ein großer Erfolg. Nachdem die frühere FDP-Leitung des Bundesverkehrsministeriums nach dem Scheitern der Ampel die Unterstützung für Regionalflughäfen noch vollständig gestrichen hatte und der ursprüngliche Haushaltsentwurf der neuen Bundesregierung reduzierte Bundesmittel vorsahen, konnte in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses die von der Union stets geforderten 50 Millionen Euro im konsolidierten Bundeshaushalt 2025 festgeschrieben werden. Diese Bundesmittel gleichen eine Ungleichbehandlung gegenüber den großen, internationalen Flughäfen aus, da die kleinen und regionalen Flughäfen die hoheitliche Aufgabe der Flugsicherung, die an den großen Standorten von der Deutschen Flugsicherung (DFS) sichergestellt wird, selbst organisieren und die Kosten selbst tragen müssen.
Als Braunschweiger Abgeordneter setze ich mich seit vielen Jahren dafür ein, den Braunschweiger Forschungsflughafen zu unterstützen und für einen gesetzgeberischen und haushalterischen Rahmen zu sorgen, der den Braunschweiger Flughafenstandort im Wettbewerb gegenüber anderen Flughäfen und Flugplätzen unterstützt und zumindest nicht benachteiligt. Die Sicherstellung der Bundesunterstützung bei den Flugsicherungskosten im Bundeshaushalt 2025 ist hierbei ein wichtiges Etappenziel, auf das es aufzubauen und das es für die nächsten Haushaltsjahre vor allem zu verstetigen gilt.“
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Mit der Entscheidung des Haushaltsausschusses werden irreversible Schäden für die Wirtschaft, die Regionen und die gesamte Luftverkehrsinfrastruktur verhindert. Die regionalen Flughäfen sind ein unverzichtbarer Bestandteil eines resilienten Verkehrssystems, das für die Luftrettung, die Sicherheitsdienste der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie für die gesamte zivil-militärische Zusammenarbeit und über die „Dual-Use-Funktion“ entscheidend zur Stärkung unserer Verteidigungsfähigkeit essenziell ist. Zudem ist die angestrebte klimafreundliche und dezentrale Luftverkehrsmobilität ohne eine funktionierende, gut ausgestattete Infrastruktur regionaler Flughäfen nicht möglich. Neue Technologien zur Transformation des Luftverkehrs werden vorwiegend im regionalen Sektor getestet, bevor sie in die Großluftfahrt überführt werden.
Bereits die vorherige unionsgeführte Bundesregierung hatte die Unterstützung der kleinen und regionalen Flughäfen bei den Flugsicherungskosten in den Haushalten verankert, um einer Ungleichbehandlung gegenüber den großen Flughäfen im Land zu begegnen. Durch die von allen Beteiligten unerwartete Streichung der Mittel durch die ausscheidende FDP-Leitung des Bundesverkehrsministeriums im März 2025 war die Schaffung eines neuen Titels im Bundeshaushalt 2025 erforderlich.
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Carsten Müller
Mitglied des Deutschen Bundestages
Amtierender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin
