Beratungstag für Opfer der SED-Diktatur

Braunschweig. Das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport bietet in Braunschweig einen Beratungstag für die Opfer des SED-Regimes an. Am Mittwoch, 15. November von 10 bis 15 Uhr können sich Betroffene im städtischen Fachbereich Soziales und Gesundheit, Naumburgstraße 25, Raum 2.328 unter anderem über die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen des Bundes bestehenden Rehabilitierungsmöglichkeiten informieren. Zudem besteht die Möglichkeit, Anträge auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen beziehungsweise sich zur Antragstellung beraten zu lassen.

Das Beratungsangebot kann ohne Voranmeldung genutzt werden. Der Raum ist barrierefrei erreichbar. Telefonische Anfragen sind am Beratungstag während der genannten Sprechzeiten unter der Telefonnummer 0531–470 8050 möglich. Die Beratungen werden von Vertretern der Opferverbände und des Niedersächsischen Netzwerks für SED- und Stasiopfer sowie von Fachleuten aus Sachsen-Anhalt unterstützt. Ziel ist es, Betroffene ortsnah über bestehende Hilfs-und Leistungsangebote zu informieren. Einige der Berater waren selbst Opfer der Diktatur in der DDR.

Hintergrund: Rehabilitierungsgesetze

Über 30 Jahre nach dem Mauerfall und der deutschen Wiedervereinigung leben in Niedersachsen noch zahlreiche Opfer des SED-Regimes. Zur Minderung der Folgen hat der Deutsche Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen:

Die strafrechtliche Rehabilitierung im Rahmen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) ermöglicht Betroffenen die Aufhebung rechtsstaatswidriger strafrechtlicher Entscheidungen von staatlichen deutschen Gerichten und sieht unter anderem Hilfen nach § 17 (Kapitalentschädigung) und § 17a (Besondere Zuwendung) vor. Die Kapitalentschädigung beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat einer mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung aktuell 306,78 Euro, ab 90 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Die Höhe der besonderen Zuwendung für Haftopfer – die sogenannte „Opferrente“ – beträgt seit dem 1. November 2019 bis zu 330 Euro monatlich.

Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung dient der Aufhebung von elementar rechtsstaatswidrigen Verwaltungshandelns bzw. politischer Verfolgungsmaßnahmen, wenn die Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung (z. B. im Rahmen einer Ausreiseantragstellung) geführt haben. Die noch heute unmittelbar für Betroffene fortwirkenden Folgen von Verwaltungswillkür und Verwaltungsunrecht sollen durch soziale Ausgleichsmaßnahmen gemildert werden.

Zudem besteht ein Anspruch auf eine berufliche Rehabilitierung. Diese knüpft mit dem Ziel eines Nachteilsausgleichs verfolgungsbedingter Eingriffe in Ausbildung oder Beruf an das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz und das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz an. Sie erfasst auch Maßnahmen des Betriebes oder staatlicher Organe (u.a. Nichtzulassung oder Exmatrikulation zu Fach-/Hochschule, Kündigung oder Lohn- bzw. Gehaltsminderung, Entzug der Gewerbeerlaubnis).

(Quelle: Pressemitteilung von Montag, 30. Oktober 2023 Stadt Braunschweig)